Die Energieleitstelle des Vogtlandkreises informiert -
Härtefallhilfen bei Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle
Die Ampelkoalition hat im November 2022 ein Eckpunktepapier vorgelegt, nach dem nicht leitungsgebundene Heizmittel wie Öl, Pellets, Flüssiggas oder Kohle über Härtefallhilfen entlastet werden sollen. Die Bereitstellung der Mittel in Höhe von
1,8 Milliarden Euro wurde von Bundestag und Bundesrat am 15. und 16. Dezember 2022 beschlossen. Details zur
Umsetzung sind nun in Arbeit.
>>> Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. <<<
Die Zuschüsse aus dem Härtefall-Fond sind für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen vorgesehen, die durch die steigenden Energiepreise in besonderer Weise betroffen sind. Vorgesehen ist ein Verfahren in Verbindung mit einer individuellen Einzelfallbetrachtung, um Privathaushalte bei entsprechenden Voraussetzungen zu entlasten.
Wie bei den anderen Preisbremsen sollen dabei für 80 Prozent des Verbrauchs die Preisbestandteile erstattet werden, die eine Preisverdoppelung überschreiten. Voraussetzung ist, dass die Energieträger zwischen dem 1. Januar und dem
1. Dezember 2022 beschafft wurden und entsprechende Nachweise vorhanden sind.
Nähere Informationen unter www.energie.sachsen.de