Allgemeine Informationen
In der Prostitution tätige Personen sind verpflichtet, ihre Tätigkeit bei der Behörde anzumelden, wo sie überwiegend tätig werden möchten und in regelmäßigen Abständen eine gesundheitliche Beratung wahrzunehmen. Nach erfolgter Gesundheitsberatung kann man sich im Ordnungsamt anmelden. Die Anmeldebehörde stellt eine Anmeldebescheinigung aus, wenn alle erforderlichen Angaben und Nachweise erbracht wurden und keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen. Wenn die Betroffenen die Deutsche Sprache nicht verstehen, werden sämtliche Beratungen mit Dolmetschermöglichkeiten durchgeführt.