Inhalt

Beratungsgespräch

Die Anmeldebehörde führt in einem vertraulichen Rahmen ein Informations- und Beratungsgespräch, um Prostituierte über ihre Rechte und Pflichten und über weitere Angebote zu informieren. Nach dem Gespräch werden die Informationen in geeigneter Form und verständlicher Sprache zur Verfügung gestellt.

Bestehen Anhaltspunkte für weiteren Beratungsbedarf, weist die zuständige Behörde auf geeignete Beratungsstellen hin und vermittelt nach Möglichkeit den Kontakt. Bei Anhaltspunkten auf eine gravierende Gefährdung der bzw. des
Prostituierten müssen sofort Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Autor: Christian Gebhardt