Anmeldebescheinigung
Zum Abschluss des Verfahrens wird eine Anmeldebescheinigung ausgehändigt. Prostituierte können neben der Anmeldebescheinigung mit Klarnamen auf Wunsch eine Anmeldebescheinigung unter Angabe eines Alias (sog. Aliasbescheinigung) erhalten. Beide Bescheinigungen sehen identisch aus. Durch die Aliasbescheinigung soll sichergestellt werden, dass Prostituierte nicht zwingend den Klarnamen gegenüber den Vermietern und Betreibern von Prostitutionsstätten angeben müssen. Durch das aufgedruckte Lichtbild kann eine Bescheinigung nicht für mehrere Personen genutzt werden.