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Gültigkeit

Die Anmeldebescheinigung ist für Prostituierte unter 21 Jahren für ein Jahr, ab 21 Jahren für zwei Jahre gültig. Wenn die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, muss eine Verlängerung beantragt werden. Der Ablauf entspricht dem Verfahren der Anmeldung und es wird eine neue Bescheinigung ausgestellt.

Achtung: Gesundheitsberatungen sind in kürzeren Intervallen, für Prostituierte unter 21 Jahren halbjährlich und für Prostituierte ab 21 Jahren jährlich, wahrzunehmen.

Autor: Christian Gebhardt