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Noch nicht gezahlte Abfallgebühren jetzt begleichen

Um unnötige zusätzliche Kosten im Zuge von Mahnschreiben zu verhindern, sollten noch nicht gezahlte Abfallgebührenbescheide schnellstmöglich beglichen werden. Die Kreiskasse des Vogtlandkreises sieht sich gezwungen, demnächst Bescheide mit der Fälligkeit zum 30.04.2023 kostenpflichtig anzumahnen. Mit einem Zahlungseingang bis einschließlich
5. Juni 2023 kann dem entgangen werden.

Von den insgesamt bereits Mitte März versendeten ca. 58.500 Abfallgebührenbescheiden liegt in bislang ca. 10% der Fälle noch keine Zahlung vor. Da der Versand der Bescheide bereits einige Zeit zurückliegt, geraten diese oftmals in Vergessenheit.

Als Landratsamt Vogtlandkreis möchten wir nochmals an die offenen Forderungen erinnern. Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich mit der Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung für künftige Fälligkeiten unnötigen Mahngebühren
entgangen werden kann. Weitere Infos sowie das Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung und die aktuelle Abfallgebührensatzung sind unter www.vogtlandkreis.de/abfallgebühren zu finden.

25.05.2023