Inhalt

Besteht noch Maskenpflicht?

  • In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden und Angeboten, die nach der SächsCoronaSchVO geöffnet haben dürfen
  • Unter freiem Himmel, wenn Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann
  • Kinder bis 6 Jahren brauchen keine Maske tragen
  • In Fußgängerzonen sind und auf Sport und Spielplätzen sind Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres von der Maskenpflicht befreit.
  • Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschl. Taxis, Fahrdienste, Fahrgemeinschaften
  • Ausnahmen Maskenpflicht: Fahrzeugführer/in von Kraftfahrzeugen; Personen, die sich an der frischen Luft bewegen ohne zu verweilen; Personen, die bei Zusammenkünften/ Versammlungen das Rederecht erhalten