Inhalt

Was bleibt unabhängig vom Inzidenzwert geschlossen oder verboten?

  • Freizeitparks, Vergnügungsparks, Indoospielplätze, Zirkusse,
  • Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr
  • touristische Bahn- und Busverkehre, Flusskreuzfahrten
  • Discotheken, Clubs, Musikclubs
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlungen und Prostituitionsfahrzeuge
  • gewerbliche Freizeitaktivitäten
  • Schulfahrten