Was bleibt unabhängig vom Inzidenzwert geschlossen oder verboten?
- Freizeitparks, Vergnügungsparks, Indoospielplätze, Zirkusse,
- Seilbahnen im Ausflugsverkehr, Fluss- und Seenschiffahrt im Ausflugsverkehr
- touristische Bahn- und Busverkehre, Flusskreuzfahrten
- Discotheken, Clubs, Musikclubs
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, Prostitutionsvermittlungen und Prostituitionsfahrzeuge
- gewerbliche Freizeitaktivitäten
- Schulfahrten