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Übernachtungen / Beherbergung

Erlaubt ist:

  • Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen und Vermietung von Ferienwohnungen 
  • Übernachtungen im Hotel nur, wenn sie beruflich, medizinisch oder seelsorgerisch notwendig sind  und nach vorheriger Terminbuchung und einem tagesaktuellen Test zu Beginn des Aufenthaltes
  • Kontakterfassung und Kontaktnachverfolgung ist Pflicht