Übernachtungen / Beherbergung
Erlaubt ist:
- Betrieb von Camping- und Caravaningplätzen und Vermietung von Ferienwohnungen
- Übernachtungen im Hotel nur, wenn sie beruflich, medizinisch oder seelsorgerisch notwendig sind und nach vorheriger Terminbuchung und einem tagesaktuellen Test zu Beginn des Aufenthaltes
- Kontakterfassung und Kontaktnachverfolgung ist Pflicht