Kulturstätten
uneingeschränkt öffnen dürfen:
- Autokinos, Bibliotheken und Archiv
Mit vorheriger Terminbuchung dürfen öffnen:
- Museen, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsort, Musiktheater
- ähnliche Kulturveranstaltungen für Publikum im Außenbereich
Pflicht ist: Vorlage eines tagesaktuellen Tests und Kontakterfassung und -nachverfolgung