Bäder, Freibäder, Hallenbädern, Saunen, etc.
Die Öffnung ist untersagt.
Ausnahmen:
- reine Rehabilitationseinrichtungen
- Nutzung für schulischen Schwimmunterricht
- für praktische Ausbildung und Prüfung berufsbedingt
- Aus- und Fortbildung von Lehrkkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit