Ukraineflüchtlinge stellen Landkreis vor große Herausforderungen
Dieser immense Mehraufwand an der Organisation von Unterbringungsmöglichkeiten, Wohnungsanmietungen, Erstausstattungen, Kooperationen mit Vermietern und die Besonderheit an Eigenanreisen von Flüchtlingen erschwerten die Arbeit außerordentlich bzw. stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde vor große Herausforderungen.
Hinzu kam der kurzfristige Rechtskreiswechsel. So waren die Flüchtlinge zu Beginn der Fluchtbewegung Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG neben der Unterbringungspflicht nach dem SächsFlüAG, auch ein Anspruch auf Asylbewerberleistungen (Sozialleistungen). Später erfolgte die automatische Überführung der Geflüchteten durch Zustimmung des Bundesrates in SGB II und XII (Bürgergeld und Sozialhilfe).
Aufarbeitung abgeschlossen
Vor dem Hintergrund der damals sehr dynamischen Lage erfolgte durch den Vogtlandkreis eine Aufarbeitung, die nun ihren Abschluss gefunden hat:
Bereits im September 2022 wurden die ersten Rückforderungsverfahren eingeleitet. Die Endbearbeitung aller Fälle konnte im Dezember 2023 abgeschlossen werden.
Zum einen wurden möblierte Wohnungen bezogen, für die Geld für Wohnraumausstattung ausgezahlt wurde, insgesamt in 140 Fällen. Von diesen 140 Fällen sind 74 Fälle Doppelzahlungen mit Forderungen in Höhe von 87.000 Euro. Die verbleibenden Fälle konnten überwiegend aus der Nachreichung von Unterlagen und nachgelagerter Anspruchsprüfung heraus geklärt werden.
Zum anderen wurden Rückforderungen wegen nicht erfolgter Arbeitsanzeige (34.000 Euro) und Rückforderungen aufgrund Rechtskreiswechsel (Sozialleistung zu Bürgergeld) eingeleitet. In 80 Fällen erfolgte eine fehlerhafte programmseitige Übernahme der Daten für Mietzahlung und Sozialleistung. Grundlage sind 2.400 zu bearbeitende Fälle. Der Großteil befindet sich noch im offenen Verfahren.
Zum Stand 01.12. 2023 wurden bereits 32.000 Euro zurückgezahlt.