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Bewirtung/Gastronomie

Zusätzlich zur bereits geöffneten Außengastronomie können auch die gastronomischen Innenbereiche ab dem 31.05.2021 öffnen. Voraussetzung zur Öffnung ist für beide Bereiche eine Kontakterfassung, sowie der Nachweis eines tagesaktuellen Tests, sofern Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen.