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Kulturstätten, Autokinos, Bibliotheken

Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen unter der Voraussetzung öffnen, dass diese eine Terminbuchung und Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen.

Die Öffnung von Autokinos, Medienausleihen in Bibliotheken, Fachbibliotheken oder Bibliotheken an Hochschulen sowie öffentlichen Archiven ist ohne Terminbuchung, Kontakterfassung und tagesaktuellen Test möglich.