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Aus dem Bereich des Ordnungs- und Ausländeramtes

ACHTUNG: Information für ukrainische Flüchtlinge im Vogtlandkreis

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten weder bei der Ausländerbehörde noch im Bürgerservice der Landkreisverwaltung vorsprechen.