Aus dem Bereich des Ordnungs- und Ausländeramtes
- Durchführung von erkennungsdienstlichen Untersuchungen (PIK-Registrierung) - Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnisnach § 24 AufenthG hier klicken
- Auskunft und Abprüfungen zu verschiedenen Anliegen in Hinblick auf Aufenthaltstitel etc.
- Erstkontaktunterstützung
- Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde
ACHTUNG: Information für ukrainische Flüchtlinge im Vogtlandkreis
Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse werden automatisch bis zum 4. März 2027 verlängert. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten weder bei der Ausländerbehörde noch im Bürgerservice der Landkreisverwaltung vorsprechen.