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„Sächsische Klimamillion“: Sieben vogtländische Städte, Gemeinden und Projekte profitieren von Zuschüssen

„Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtages zum Doppelhaushalt 2023/2024 erhalten die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen, das heißt je eine Million Euro als Zuweisung für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Energiewende und Klimaanpassung.“

So jedenfalls liest sich die Beschreibung von Leistungen, die auf der Basis des Gesetzes über das Kommunale Energie- und Klimabudget (KomEKG) Ende 2022 durch den sächsischen Landtag verabschiedet wurde. Damit unterstützt der Freistaat die sächsischen Kommunen bei der Energiewende, beim lokalen Klimaschutz und bei der Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Die Klimamillionen sind demnach ein einfaches, transparentes und breit nutzbares Instrument um Investitionen in lokale Projekte zu ermöglichen. Die erste Klimamillion wurde im Haushaltsjahr 2023 am 31. März an die Landkreise ausgezahlt. Fest steht jetzt: Auch 2024 werden die Landkreise und kreisfreien Städte die Klimamillionen erhalten.
Diese Mittel werden laut Verwaltungsvorschrift unter anderem für folgende Investitionen im Vogtlandkreis eingesetzt:

  • Stadt Markneukirchen, 84.948 Euro für eine PV- (Photovoltaikanlage) Anlage Gymnasium
  • Stadt Bad Elster, 67.900 Euro für eine PV-Anlage Grundschule Bad Elster
  • Stadt Treuen, 103.462 Euro für eine PV-Anlage FFW auf Neubau Funktionsgebäude Sport und Kultur, Energiespeicher mit Notstromfunktion, Heizpatrone, Monitor, zwei Ladestationen mit vier LP, zwei E-Bikes
  • Gemeinde Triebel, 61.000 Euro für eine PV-Anlage mit Speicher Gemeindeverwaltung
  • SBW Vogtland, 118.597 Euro für ein PV-Anlage Jößnitz
  • LK KBK Eich, 279.128 Euro für eine PV-Anlage in Verbindung mit zwei Ladepunkten für kommunale Fahrzeuge des FTZ Eich
  • Stadt Adorf, 103.349 Euro für eine PV-Anlage Zentralschule Adorf /Vogtl. mit Stromspeicher und Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge.

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Hintergründe:
Für welche Projekte-/Projektarten werden die Mittel ausgereicht?

  • 1. Errichtung und Ausbau von Anlagen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (einschließlich Nutzung von Speichern und Systemen zur intelligenten Steuerung von Bereitstellung und Nutzung), auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten (zum Beispiel Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden oder Nutzung von Geothermie)
  • 2. klimaschonende Mobilität (zum Beispiel Umstellung des kommunalen Fuhrparks einschließlich Bereitstellung der dafür benötigten Ladeinfrastruktur, Verbesserungen für die Fahrradmobilität),
  • 3. Energieeinsparung und Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, auch zur Resilienz gegenüber hohen Energiekosten und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit, sowie Beförderung von Sektorenkopplung und Synergieeffekten (zum Beispiel effizientere Nutzung von Wasser, Wasseraufbereitung, Flächenrecycling, effizientere Gebäudetechnik oder technische Prozesse, Nutzung von Abwärme),
  • 4. Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaveränderungen (zum Beispiel Regenwassermanagement, verbesserter Wasserrückhalt, auf Dürresituationen und Starkregen angepasste ökologische Gewässerunterhaltung und naturnahe Gewässerentwicklung von Oberflächengewässern, angepasste Gebäudekörper, Entsiegelung).

Mit der Zuweisung dürfen auch Maßnahmen für die Vorbereitung und Unterstützung der Investitionen oder für den Ausbau von Wissen und Wissenstransfer finanziert und Bürgerbeteiligungsangebote unterstützt werden. Eine Kombination mit Drittmitteln, z. B. Fördermitteln, ist ausdrücklich erlaubt und ermöglicht es den Kommunen, mit den Mitteln weitere Gelder für ihre Projekte vor Ort zu akquirieren.

14.02.2024