Besteht noch Maskenpflicht?
- Die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gilt im Wesentlichen bei Großveranstaltungen, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im öffentlichen Nahverkehr. Für Beschäftigte und Besucher im Rahmen von Pflege und Betreuung ist jedoch das Tragen einer FFP-2-Maske vorgeschrieben, es sei denn, alle Anwesenden sind geimpft oder genesen.