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Bestellung Bienenmedikamente

In jedem Jahr werden den Imkern von der Sächsischen Tierseuchenkasse Medikamente zur Varroabehandlung zur Verfügung gestellt. 

Ab 2025 gelten folgende Änderungen für die Medikamentenbestellung: 

  • Sie erhalten ab 2025 von uns keine schriftliche Aufforderung mehr zur Medikamentenbestellung. Laut Beihilfe- und Leistungsverzeichnis der Sächsischen Tierseuchenkasse vom 29.10.2018, zuletzt geändert am 28.04.2023 unter Punkt Bienen, Varroose, S. 97, geben die Imker ihre Bestellung bis zum 15. April des laufenden Geschäftsjahres beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt ab.
  • Für Ihre Bestellung ist jedoch unser Bestellformular weiterhin zwingend zu verwenden. Dieses finden Sie in der Randspalte. Dieses wird auf Grund eventueller Anpassungen jährlich aktualisiert (Sollten Sie keine Möglichkeit haben das Bestellformular über unsere Internetseite auszufüllen, senden wir Ihnen dieses auf Anforderung gerne zu).

Grundsätzlich gilt für die Bienenmedikamentebestellung Folgendes:

  • Jedes Bienenvolk muss bei der Sächsischen Tierseuchenkasse vom Imker selbst angemeldet und der entsprechende Beitrag bezahlt sein.
  • Es ist keine Bestellung möglich bei noch unbeglichenen Beitragsforderungen.
  • Es ist keine Teilung der Präparate möglich.
  • Eine Sammelbestellung über die Imkervereine ist nicht möglich.
  • Eine Bestellung kann nur über das beiliegende Formular vorgenommen werden.
  • Die Auslieferung der Medikamente erfolgt über unser Amt. Eine persönliche Abholung ist nicht zwingend notwendig. Die Ausgabe über eine vertretende Person ist möglich. Für Vereinsmitglieder erfolgt die Abholung nur zentral über den Verein.
  • Bitte beachten Sie, dass von Seiten der Tierseuchenkasse das sogenannte Standortprinzip gilt. Ausschlaggebend ist die hinterlegte Standortadresse des Imkers bei der Tierseuchenkasse. Dadurch kann die Bestellung auch nur beim örtlich zuständigen Veterinäramt durchgeführt werden.

Aus Gründen des Arzneimittelrechts darf die Ausgabe der Bienenmedikamente ausschließlich in unserem Amt, Dienststelle Oelsnitz, Stephanstraße 9, erfolgen. Dies wird voraussichtlich ab Juli 2024 möglich sein. Den genauen Ausgabetermin teilen wir separat mit.