Bienenmedikamente
Wichtige Information für die Imker im Vogtlandkreis
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen vom 12.Oktober 1994 regelt die Behandlungsstrategie, die medikamentöse Behandlung und die Kostentragung.
Die Sächsische Tierseuchenkasse hat in den vergangenen Jahren in Form einer finanziellen Beihilfe die Medikamente zur Bekämpfung der Varroatose der Honigbienen den Imkern jährlich zur Verfügung gestellt.
Über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt erfolgte die Bestellung der Bienenmedikamente und die Ausgabe an die Imker bzw. Imkervereine.
Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 33/2024 vom 15.08.2024 wurde die Aufhebung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums vom 12.Oktober 1994 zum 31.12.2024 veröffentlicht.
Das bedeutet, dass die bisherigen Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse wegfallen und ab dem 01.01.2025 keine kostenlosen Bienenmedikamente mehr zur Behandlung der Varroatose zur Verfügung gestellt werden können.