Öffentliche Festivitäten/Großveranstaltungen
- Für Großveranstaltungen und Diskotheken/Clubs sowie den Bereich Prostitution gilt die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines durch das Gesundheitsamt zu genehmigenden Hygienekonzepts und Testpflicht. Auf Großveranstaltungen im Innenbereich gilt zudem weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Großveranstaltungen ab 1000 Personen dürfen stattfinden, wenn diese dafür eine Terminbuchung und eine Kontakterfassung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorsehen. Geimpfte und Genesene zählen bei der Besucherberechnung von Veranstaltungen mit.
- Checkliste für Veranstalter und Betreiber im Zusammenhang mit der Einhaltung der Hygienevorgaben zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019