Wahltag am 9. Juni - Informationen zur Briefwahl im Vogtlandkreis
Am 9. Juni finden im Vogtlandkreis die Europawahl, die Wahl zum Kreistag, zu den Stadt- und Gemeinderäten und zu den Ortschaftsräten statt. Zu den kommenden Wahlen haben die Bürgerinnen und Bürger wieder die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.
Was wird für die Briefwahl benötigt bzw. wie wird diese beantragt?
Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl an den Wahlen teilnehmen möchten, müssen dazu einen Wahlschein beantragen. Die Beantragung erfolgt bei der Kommune, in der die oder der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat und von der sie oder er die Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
Die Beantragung kann
- persönlich im Amt (in der Regel im Einwohnermeldeamt),
- per Post (mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte enthaltenen Wahlscheinantrag),
- per E-Mail oder
- online über die Internetseite der Kommune erfolgen.
Der Wahlschein muss spätestens bis zum 07.06.2024, 18.00 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen kann der Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Kann auch direkt vor Ort per Briefwahl gewählt werden?
Wird der Wahlschein persönlich direkt im Amt beantragt, können die Wahlberechtigten die Briefwahl auch direkt vor Ort wahrnehmen. Dazu erhalten sie die Briefwahlunterlagen, die sie unbeobachtet in einer Wahlkabine oder einem anderen geeigneten Ort ausfüllen können.
In allen anderen Fällen werden den Wahlberechtigten die Briewahlunterlagen an die im Antrag angegebene Stelle gesendet.
Versand der Briefwahlunterlagen
Die Wahlbriefe sollten spätestens drei Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Wähler aus dem Ausland sollten die Briefe noch früher zur Post geben. Die Wahlbriefe müssen nicht frankiert werden, da die Briefwahl kostenlos ist.
Alle weiteren Informationen zu den anstehenden Wahlen sowie zu den einzelnen Wahlberechtigungen etc. sind HIER zu finden.