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Noch nicht gezahlte Abfallgebühren jetzt begleichen

Da der Versand der Abfallgebührenbescheide bereits einige Zeit zurückliegt, geraten diese bei einigen Vogtländerinnen und Vogtländern oftmals in Vergessenheit. Um jedoch unnötige zusätzliche Kosten im Zuge von Mahnschreiben zu verhindern, sollten noch nicht gezahlte Abfallgebührenbescheide jetzt schnellstmöglich noch beglichen werden.

Die Kreiskasse des Vogtlandkreises sieht sich gezwungen, demnächst Bescheide mit der Fälligkeit zum 30.04.2024 kostenpflichtig anzumahnen. Mit einem Zahlungseingang bis einschließlich 27. Mai 2024 kann dem entgangen werden. Von den insgesamt bereits Mitte März versendeten ca. 58.600 Abfallgebührenbescheiden liegt in bislang ca. 10% der Fälle noch keine Zahlung vor.

Als Landratsamt Vogtlandkreis weisen wir darauf hin, dass grundsätzlich mit der Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung für künftige Fälligkeiten unnötigen Mahngebühren entgangen werden kann. Weitere Infos sowie das Formular zur Erteilung einer SEPA-Einzugsermächtigung und die aktuelle Abfallgebührensatzung sind unter www.vogtlandkreis.de/abfallgebühren zu finden.

17.05.2024