Extremer Anstieg der Sozialkosten führte zu Haushaltssperre
Über die Ursachen und die Folgen der Haushaltsperre im Vogtlandkreis informiert Landrat Thomas Hennig an dieser Stelle ausführlicher.
Herr Landrat, was war der Grund für die Eilentscheidung einer Haushaltssperre?
Thomas Hennig: „Kurz gesagt: die nicht absehbare Erhöhung der Kosten im Sozialbereich. Im Rahmen der Aufarbeitung der gestiegenen Ausgaben in 2023 hat unsere Controllingabteilung in den Tagen vor der Sperre auch eine Risikobetrachtung für 2024 abgegeben. Der dabei prognostizierte Fehlbetrag von 21 Millionen Euro hat unverzüglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mechanismus zur Haushaltssperre ausgelöst.
Welcher Mechanismus ist das?
Eine „Haushaltswirtschaftliche Sperre" nach Paragraph 30 der Sächsischen Kommunalhaushaltverodnung muss dann von der Kämmerin in Kraft gesetzt werden, wenn die Abweichung zwischen geplanten und tatsächlichen Ausgaben die Drei-Prozent-Marke übersteigt. Im konkreten Fall des Vogtlandkreises sind das bei 350 Millionen Euro Gesamtvolumen knapp 10,5 Millionen Euro im Haushaltsjahr. Das prognostizierte Defizit liegt allein mit den Zusatzausgaben im Sozialbereich deutlich über dieser Grenze.
Was bedeutet das für die Zahlungsfähigkeit des Kreises?
Die Haushaltssperre steht in unserem Fall nicht im Zusammenhang mit der Liquidität des Landkreises. Alle Pflichtausgaben und alle bereits vertraglich gebundenen Ausgaben werden weiterhin bedient.
Wo muss dennoch gespart werden?
Für uns heißt das, dass in allen Bereichen gespart werden muss, bei denen die Aufgabenerfüllung auf Freiwilligkeit besteht. Freiwillige Leistungen werden unter anderem in der Inneren Verwaltung, der Personalverwaltung, dem Gebäude- und Immobilienmanagement, der Öffentlichkeitsarbeit, aber auch in den Bereichen der Beauftragten, im Bereich Kultur und Sport erbracht.
Nehmen wir den Sport…
Den Sportbereich betrifft es teilweise bei Fördermaßnahmen im Rahmen der Sportförderrichtlinie des Vogtlandkreises, wie etwa die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Übungsleiter oder die Förderung von Sport- und Wettkampfveranstaltungen. Weitere Fördermittel, die theoretisch betroffen wären, sind teilweise bereits vor der Haushalts-Sperre bearbeitet und gezahlt worden.
Wo greift die Haushaltssperre nicht?
Beispiel: die Kultur. In diesem Bereich werden alle Zuwendungsempfänger die Fördermittel erhalten, wenn bereits ein Bescheid in der Stabsstelle vorliegt. Mit den kreiseigenen Veranstaltungen verhält es sich ähnlich. Die bereits fest geplanten Veranstaltungen, die auch mit Verträgen untersetzt sind, werden stattfinden. Neue Veranstaltungen werden während der Haushaltssperre nicht geplant.
Wann endet die Haushaltssperre?
Auch wenn es für viele nicht zufriedenstellend ist, kann ich hier im Moment keine Prognose abgeben. In einem Termin bei unserer Aufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, habe ich versucht, eine schnelle Lösung für das Aufheben der Haushaltssperre zu finden. Dies ist rein rechtlich jedoch nicht ohne weiteres möglich.