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Vogtlandkreis: Allgemeinverfügung regelt Umgang mit CBD-haltigen Lebensmitteln

Mit Wirkung zum 01.04.2024 gilt eine Neuregelung zum Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis mittels umfassender Gesetzesänderung durch den Bund.

Vollkommen unabhängig davon zu betrachten, ist jedoch das Thema des Inverkehrbringens von cannabinoid-haltigen Lebensmitteln sowie Lebensmitteln, welche bestimmte Bestandteile der Hanfpflanze Cannabis sativa L. enthalten. Eine heute durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises erlassene Allgemeinverfügung soll das Verbot des Inverkehrbringens von Produkten mit diesen Stoffen effektiv im Sinne des Gesundheitsschutzes durchsetzen. Dies geschieht auf Anregung durch die Landesdirektion Sachsen, Referat Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Immer wieder werden Produkte mit Cannabidiol (CBD) oder anderen Cannabinoiden bzw. bestimmten, nicht zugelassenen Bestandteilen der Hanfpflanze „Cannabis sativa L.“ in verschiedenen Medien mit diversen Heilversprechen beworben und z.B. über das Internet oder sonstige Verkaufseinrichtungen für Verbraucher/-innen in den Verkehr gebracht. Genaue und verlässliche Angaben zu Größenordnungen etc. liegen den Behörden dabei nicht vor.

Gemäß den Gesetzmäßigkeiten der EU handelt es sich bei Cannabidiol (CBD) und allen weiteren Cannabinoiden (z.B. HHC, CBG, CBN) jedoch um sogenannte „neuartige Lebensmittel“. Diese Stoffe sowie alle Produkte, denen sie als Zutat zugesetzt werden, sind im „Novel-Food-Katalog“ der Europäischen Kommission als neuartig eingestuft und bedürfen immer der Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung. Da die Zulassung bisher noch nicht erfolgt ist, sind derartige Erzeugnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht verkehrsfähig.

Es ist daher nach jetzigem Stand verboten, CBD-, bzw. cannabinoid-haltige Produkte in den Verkehr zu bringen oder in und auf Lebensmitteln zu verwenden.

Für Rückfragen steht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises zur Verfügung.

Die Allgemeinverfügung wurde zur Wahrung des Verbraucherschutzes, zur Verhütung von Gesundheitsgefährdungen und zur Durchsetzung der Novel-Food-Verordnung zum 24.05.2024 erlassen und ist auf der Webseite des Vogtlandkreises im
aktuellen elektronischen Amtsblatt zu finden.

Hintergrund: Die erlassenen Regelungen haben nichts mit dem Cannabisgesetz (CanG) gemein, welches seit dem 01.04.2024 in Kraft getreten ist. Sie basieren vielmehr auf der 2015 in Kraft getretenen Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2015/2283) und den damit zusammenhängenden Rechtsakten.

24.05.2024