Neue Arbeitskleidung für über 100 Beschäftigte im Vogtlandkreis
Mehr als 100 Beschäftigte im Straßenbetriebsdienst und in den Schlosserwerkstätten der Meistereien Adorf, Falkenstein, Plauen und Reichenbach sowie der Amtswerkstatt Meßbach wurden kürzlich neu eingekleidet.Im Rahmen der Mitarbeitergespräche wurde das Thema der Mietkleidung durch die Beschäftigten der Straßenmeistereien immer wieder als Verbesserungsvorschlag angesprochen und im Rahmen des Prozesses der kontinuierlichen Verbesserung (KVP) erfasst und geprüft .
Die Mietwäschelösung führt durch externe Reinigung zu Entlastung für die Kollegen im Privatbereich, trägt zu einem einheitlichen Erscheinungsbild gegenüber den Verkehrsteilnehmer bei und bringt auch zahlreiche Vorteile für den Vogtlandkreis mit sich.
In den Gesamtkosten von rund 444.221,86 Euro sind die Waschungen, chemischen Reinigungen und die Instandhaltung der Warn-, Arbeits- und Kälteschutzkleidung enthalten. Ein Drittel der Kosten übernimmt der Vogtlandkreis, während Bund und Land die restlichen Mittel bereitstellen. Der geschlossene Vertrag läuft 4 Jahre.
Den Zuschlag erhielt die Fa. Dreger GmbH, welche sich auch schon in anderen Landkreisen und Kommune mit der Bereitstellung von Leasingkleidung im Straßenbetriebsdienst spezialisiert und etabliert hat.
Jeder Mitarbeiter konnte aus einer Auswahl vorgegebener Kleidungsstücke, für seine speziellen Belange wählen. Darunter Sommer- und Winterbekleidung, Westen, Softshelljacken, Regenjacken, Hosen, Pullover und T-Shirts. Die Kleidung wurde einheitlich zusammengestellt und mit dem Wappen des Vogtlandkreises bedruckt oder bestickt, was für ein einheitliches Auftreten sorgt.
Diese Maßnahmen basieren auf dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV). Diese Vorschriften verpflichten den Arbeitgeber, durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie ordnungsgemäße Lagerung sicherzustellen, dass persönliche Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und hygienisch einwandfrei bleiben. Besonders Warnkleidung darf bei sichtbaren Verschmutzungen und möglicher Kontamination nicht im Privathaushalt gewaschen werden. Zudem müssen die Reinigungszyklen eingehalten und dokumentiert werden, um die Retroreflektierung der Arbeitsschutzbekleidung zu gewährleisten.