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Interesse an Internationalem Führerschein im Vogtlandkreis wieder gewachsen

Dokument nur in bestimmten Reiseländern erforderlich

Insbesondere nach dem Ende der Coronamaßnahmen stieg die Zahl der durch das Straßenverkehrsamt des Vogtlandkreises ausgestellten internationalen Führerscheine wieder rapide an. Wurden in den Jahren 2020 und 2021 jeweils nur ca. 100 Internationale Führerscheine durch die Führerscheinstelle ausgegeben, so stieg in den Jahren 2022 und 2023 die Antragszahl auf das Fünffache. Im Jahr 2024 wurde bereits im Juni die Zahl von 500 ausgestellten Internationalen Führerscheinen überschritten.

Beim Internationalen Führerschein handelt es sich nicht um einen eigenständigen Führerschein, sondern lediglich um ein Zusatzdokument. Aus diesem Grund gilt der Internationale Führerschein auch nur in Verbindung mit der nationalen Führerscheinkarte. Das Dokument soll den Ausländischen Behörden bei Kontrollen die Prüfung erleichtern, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt oder ein Mietwagen ausgegeben werden kann.

Je nach Reiseziel werden zwei verschiedene Modelle ausgefertigt, die eine Gültigkeit von einem oder drei Jahren besitzen. Für die überwiegende Mehrheit der Länder ist eine dreijährige Gültigkeit vorgeschrieben. Nach Ablauf muss jeweils ein neuer Führerschein ausgefertigt werden. Eine Verlängerung sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes wird ein Internationaler Führerschein zusätzlich zum nationalen Dokument nicht benötigt. In meist außereuropäischen Ländern ist es jedoch hilfreich und teilweise auch erforderlich, wenn man einen Internationalen Führerschein besitzt. Eine Liste mit den entsprechenden Ländern kann man  z.B. über den ADAC abrufen bzw. ist es im Zweifel ratsam, sich vor Antritt einer Reise bzw. eines notwendigen Auslandsaufenthaltes über die Auslandsvertretung des Staates in Deutschland oder über das Auswärtige Amt zu den Führerscheinregeln am Reiseziel und den geltenden Bestimmungen zu informieren.

Für nachfolgende Länder wird z.B. ein Internationaler Führerschein benötigt:

  • Ägypten
  • Indien
  • Indonesien
  • Kapverden/Cabo Verde
  • Nepal (nicht länger als 15 Tage gültig)
  • Südafrika
  • Thailand
  • USA
  • Venezuela
  • Vietnam

Für diese Länder wird ein Internationaler Führerschein vom Auswärtigen Amt empfohlen:

  • Argentinien
  • Australien (Internationaler Führerschein oder beglaubigte englische Übersetzung)
  • Dominikanische Republik
  • Kanada
  • Mexiko
  • Neuseeland (Internationaler Führerschein oder beglaubigte Übersetzung)

Eine Antragstellung kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Vogtlandkreis problemlos schriftlich oder persönlich mit Terminvereinbarung erfolgen. Für die Fahrerlaubnisbehörde Vogtlandkreis ist das erforderliche Antragsformularzum Ausfüllen und Ausdrucken HIER zu finden. Auf der Webseite kann auch online die Terminvereinbarung erfolgen.

Der Antrag kann auf dem Postweg mit einem biometrischen Passbild und Kopien des Führerscheines und des Personaldokumentes an die Führerscheinstelle/Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht in 08527 Plauen, Reichenbacher Str. 34 gesandt werden. Die Unterlagen werden zeitnah geprüft und das Dokument für eine Verwaltungsgebühr von 14 Euro ausgestellt.

Auf Wunsch kann auch ein persönlicher Termin zur Antragstellung vor Ort vereinbart werden. Dies ist online oder telefonisch unter der Hotline 03741 3002778 möglich.

10.07.2024