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Vorschläge für Neubesetzung des Kreis-Jugendhilfeausschusses bis 12. August 2024 einreichen!

Eine der ersten Aufgaben des neu gewählten vogtländischen Kreistages wird es sein, die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses* für die kommende Legislaturperiode zu wählen.

Gemäß des Sächsischen Landesjugendhilfegesetzes setzt sich der Jugendhilfeausschuss aus gewählten stimmberechtigten Mitgliedern der Vertretungskörperschaft - wie etwa Kreisrätinnen und Kreisräten sowie von Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen Personen - und aus beratenden Mitgliedern zusammen.

Noch bis zum 12. August 2024 nimmt das Jugendamt des Landratsamtes Vogtlandkreis Wahlvorschläge für die Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses an.

Vorschläge für die Neubesetzungen sind durch die Träger der freien Jugendhilfe schriftlich zu richten an:
Landratsamt Vogtlandkreis,
Jugendamt, Amtsleitung,
Postplatz 5 in 08523 Plauen,
Kennwort „Neuwahl Jugendhilfeausschuss 2024“.

Alternativ ist eine Übermittlung der Vorschläge in Form eines PDF-Dokuments an folgende E-Mail-Adresse möglich: jugendamt@vogtlandkreis.de

Über die weiteren Wahlmodalitäten erfahren Interessenten mehr auf der Bekanntmachungsseite des Vogtlandkreises www.vogtlandkreis.de.

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* Gewusst? Aufgabe des Jugendhilfeausschusses:
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Hierzu gehören insbesondere Problemlagen junger Menschen, aber auch die Jugendhilfeplanung. Diese beschäftigt sich mit dem vorhandenen oder fehlenden Angebot von Leistungen und Diensten der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes und mit der Förderung der freien Jugendhilfe. Auf der Grundlage der Satzung für das Jugendamt besteht der Jugendhilfeausschuss aus dem Landrat als Vorsitzenden und weiteren 14 stimmberechtigten und mindestens neun beratenden Mitgliedern.


11.07.2024