Bedarfsgegenständeunternehmer
Anzeigepflicht für LM-Bedarfsgegenständeunternehmen nach § 2a Bedarfsgegenständeverordnung
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises informiert, dass seit dem 01.07.2024 für Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit eine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige dieser Tätigkeiten bei der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörde besteht.
Zuständige Behörden sind in Sachsen die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Betrieb befindet.
Die Anzeigepflicht gilt nicht für Lebensmittelunternehmer, deren jeweiliger Betrieb bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene von der zuständigen Behörde registriert worden ist. Außerdem gilt die Ausnahme entsprechend für die in Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 aufgeführten Erzeuger.
Eine einfache Gewerbemeldung stellt keinen Ersatz für die Anzeige dar.
Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betriebsstätten, hat die Meldung für jede Betriebsstätte gesondert an die für den Standort zuständige Behörde zu erfolgen. Unternehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 01. Juli 2024 aufgenommen haben, müssen die Anzeige bis zum 31. Oktober 2024 übermitteln.
Unter die Anzeigepflicht fallen dabei neue, der zuständigen Behörde noch nicht bekannte und/oder noch nicht erfasste Lebensmittelbedarfsgegenständeunternehmer sowie bereits erfasste Lebensmittelbedarfsgegenständeunternehmer, sofern eine Aktualisierung der Daten nötig ist.
Lebensmittelbedarfsgegenständeunternehmer können sich über die Anzeigepflicht unter folgendem Link: https://www.verbraucherschutz.sachsen.de/anzeige-von-unternehmen-fuer-lebensmittelbedarfsgegenstaende-5152.html informieren.
Das Anzeigeformular finden Sie an der rechten Randspalte.