Diskrete Helfer im Fokus: Gerichtliche Betreuer
Sozialbehörde sucht Freiwillige für wichtige Aufgaben
Menschen, deren Probleme nicht mehr durch diese selbstständig gelöst werden können, benötigen unter Umständen die Hilfe eines gerichtlich bestellten Betreuers. „Sehr häufig wird vermutet, dass ein Betreuer ‚einem vom Gericht draufgedrückt wird und man damit entmündigt ist. Dem ist jedoch nicht so‘“, so Andreas Berends Sozialamtsleiter im Landratsamt Vogtlandkreis. Nur unter sehr hohen Maßstäben kann ein Betreuer gegen den Willen bestellt werden. Und nur die wenigsten betreuten Menschen sind in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt. Die gerichtliche Betreuung ist eine freiwillige Hilfe, welche Menschen mit rechtlichen Problemlagen zeitlich begrenzt helfen soll. Er soll den Betreuten in die Lage versetzen, möglichst selbstständig seine Angelegenheiten wieder wahrzunehmen.
Aufgaben eines Betreuers
Ein Betreuer unterstützt den Bürger bei der Klärung seiner rechtlichen Angelegenheiten – soweit die betroffene Person dies möchte. Also zum Beispiel der Antrag auf Bürgergeld, Wohngeld, die Klärung der Mietschulden, die Geltendmachung von Blindengeld oder einer Erwerbsminderungsrente.
Wann hilft ein Betreuer?
Ein Betreuer kommt nur dann zum Einsatz, wenn andere Hilfen, wie etwa Beratungsstellen nicht mehr ausreichen. Mitunter können die teils schwer erkrankten Menschen die Veränderungen in ihrem Umfeld kaum wahrnehmen. Der unsichtbare Helfer hat dann vielleicht Barrieren verringert, einen Einkaufservice oder einen Umzug organisiert, damit die betroffene Person besser versorgt und lebenswerter wohnt als zuvor.
Wer kann Betreuer werden/sein?
Noch einmal Sozialamtsleiter Andreas Berends: „Betreuer können entweder nahe Angehörige der betroffenen Person sein. Gibt es niemanden, so wird ein ein beruflicher Betreuer gesucht. Berufliche Betreuer werden oft mit schweren Schicksalen konfrontiert – die Belastbarkeit für diese Berufsgruppe ist demnach eine Herausforderung. Häufig sind betroffene Personen psychisch krank und lassen eine Zusammenarbeit kaum möglich werden. Dennoch ist es ein sehr freies Arbeiten, denn die meisten beruflichen Betreuer sind selbstständig und können sich ihre Aufgaben selbst einteilen.
Aber Achtung! Um als beruflicher Betreuer tätig werden zu können, wurden seit der letzten Gesetzesreform konkrete Anforderungen formuliert. Juristen und Sozialpädagogen könnten ohne weitere Fortbildungen diese Tätigkeit beginnen. Alle anderen Berufsgruppen müssen je nach Ausbildung noch bestimmte Lehrgänge absolvieren.
Wer sich dieses spannende Berufsfeld wählt und dort aktiv werden möchte, kann sich unverbindlich bei der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis (Tel.: 03741-300 3010) informieren.