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Verfahrenslotse

Der Verfahrenslotse berät und unterstützt junge Menschen und deren Familien, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer (drohenden) Behinderung geltend machen sollen oder bei denen solche in Betracht kommen. Seit 01.01.2024 ist der Verfahrenslotse im § 10b SGB VIII festgeschrieben.

Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 09.06.2021 sieht vor, dass die Hilfen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aus einer Hand erfolgen sollen. Dieses Vorhaben wird durch den Verfahrenslotsen unterstützt.

Wer kann sich an den Verfahrenslotse wenden?

  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit (drohender) Behinderung, die noch nicht 27 Jahre alt sind
  • Mütter, Väter
  • Personensorge- und Erziehungsberechtigte
  • Gesetzliche Betreuer/-in; Vormünder
  • Pflegeeltern

Was macht der Verfahrenslotse?

  • Persönliche Beratung
  • Unterstützung und Begleitung bei Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen
  • Aufzeigen von Hilfs- und Beratungsangebote

Der Verfahrenslotse unterstützt junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien, wenn sie Hilfe benötigen, um ein Teil der Gemeinschaft sein zu können. Der Verfahrenslotse schaut, wo Sie Hilfe brauchen und welche Möglichkeiten es dafür gibt. Er erfasst Ihre Wünsche und Probleme, um die passende Lösung zu finden und Sie an die richtigen Ansprechpartner zu vermitteln.

Beratungen sind vor Ort oder per Telefon möglich. Vereinbaren Sie im Voraus einen Termin, damit der Verfahrenslotse Zeit für Sie hat.