Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit ist im Vogtlandkreis angekommen
Nachdem im Herbst vergangenen Jahres erstmals Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Blue Tongue = BT) des Serotyps 3 (BTV-3) bei Schafen in den Niederlanden aufgetreten sind, erfolgte eine rasante Ausbreitung in Richtung Osten. Im Vogtlandkreis gibt es nun ein sehr dynamisches BTV-Infektionsgeschehen, in allen Regionen des Vogtlandkreises. Mittlerweile haben alle Bundesländer ihren BTV-Freiheitsstatus verloren. Tierhalter von für BTV-empfänglichen Tierarten sind verpflichtet, so zu agieren, dass Tierseuchen nicht weiterverbreitet werden.
Aktuelle Fallzahlen finden Sie hier.
Die Blauzungenkrankheit ist eine meist akut verlaufende Viruserkrankung bei Schafen und Rindern. Schafe erkranken sehr schwer und können auch daran verenden. Bei Rindern verläuft die Infektion mit milderen Symptomen, kann aber mit einem deutlichen Leistungsrückgang einhergehen. Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer sind ebenso empfänglich.
Die häufigsten Symptome vor allem bei Schafen sind: Fieber, Apathie, Tiere sondern sich von der Herde ab, gerötete Maulschleimhäute, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge kann anschwellen und aus dem Maul hängen. Die namensgebende Blaufärbung der Zunge tritt aber eher selten auf. Durch Entzündungen am Kronsaum lahmen die Schafe; auch Aborte kommen vor. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute am Auge, der Maulhöhle und der Genitalien (Fotos: https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tiergesundheit/hgd/blauzungenkrankheit-symptome.htm).
Für den Menschen ist das Virus nicht gefährlich.
Was sollten Tierhalter tun?
Da die Gnitzen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung die empfänglichen Tiere im offenen Gelände befallen, um Blut zu saugen, kann es nützlich sein, die Tiere - dort wo es möglich ist - in den Stall zu bringen. Weiterhin gibt es sogenannte Repellentien zur Anwendung am Tier als auch insektizide zur Anwendung in der Umgebung, welche die Gnitzen fernhalten sollen. Beide Vorgehensweisen bieten aber keinen garantierten Schutz. Eine Impfung kann die Infektion nicht verhindern, aber vor einem schweren klinischen Verlauf schützen.
Schaf- und Rinderhalter sollten sich unbedingt zeitnah von ihrem bestandsbetreuenden Tierarzt zur Impfung und Maßnahmen zum Schutz vor Gnitzen beraten lassen.
Eine Behandlung erkrankter Tiere ist, je nach Krankheitsverlauf, möglich.
Die Sächsische Tierseuchenkasse gewährt keine Entschädigungszahlung für an BTV verendete Tiere.
Für Rückfragen steht Ihnen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises unter E-Mail veterinaeramt@vogtlandkreis.de oder telefonisch unter 03741/300-3601 gern zur Verfügung.
Team LÜVA