Lichterfahrt
Bei der Durchführung von "Lichterfahrten" im Freistaat Sachsen handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung im Sinne des Pragraphen 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Alle Informationen zu dem Thema "Lichterfahrt" sind in dem nachfolgende veröffentlichtem Merkblatt zusammengefasst:
Merkblatt für die Beantragung zur Durchführung einer “Lichterfahrt“
Hier stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare und Anlagen, die für die Beantragung der Veranstaltungserlaubnis erforderlich sind, bereit:
Autor: Michael Burkhardt, 22.08.2024