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Lichterfahrt

Bei der Durchführung von "Lichterfahrten" im Freistaat Sachsen handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Veranstaltung im Sinne des Pragraphen 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Alle Informationen zu dem Thema "Lichterfahrt" sind in dem nachfolgende veröffentlichtem Merkblatt zusammengefasst:

Merkblatt für die Beantragung zur Durchführung einer “Lichterfahrt“

Hier stellen wir Ihnen die notwendigen Formulare und Anlagen, die für die Beantragung der Veranstaltungserlaubnis erforderlich sind, bereit:

Antragsformular

Veranstaltererklärung

Versicherungsbestätigung

Teilnehmerliste

Autor: Michael Burkhardt, 22.08.2024