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Haushaltssperre im Vogtlandkreis - Voraussetzungen zur Aufhebung erfüllt

Datum: 04.09.2024

Entscheidung fällt in konstituierender Kreistagssitzung im September

Nicht vorhersehbare und ungeplante Minderausgaben sowie Mehreinnahmen führen zu einer Entlastung des Kreishaushaltes für das Haushaltsjahr 2024. So zeigt eine aktuelle Aufstellung aller im Haushalt aufgeführten Positionen ein momentanes zusätzliches Haushaltsdefizit gegenüber dem Haushaltsplan von ca. 10,4 Mio. Euro. Gemeinsam mit allen Geschäftsbereichen hat die Finanzverwaltung des Vogtlandkreises die vergangenen Wochen genutzt, um in einer Chancen-Risiko-Analyse die Möglichkeiten zur Aufhebung der seit 6. Mai 2024 bestehenden Haushaltssperre zu prüfen.

Da der Betrag von ca. 10,4 Mio. Euro unterhalb der in der Hauptsatzung definierten drei Prozent-Quote (gemessen am Gesamthaushalt) liegt, ist ein Aufheben der Haushaltssperre möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt jedoch den Mitgliedern des neuen Kreistages in deren konstituierenden Sitzung am 12. September 2024.

Einen erheblichen Deckungsbeitrag bilden hierbei eine Anpassung der so genannten FlüAG-Pauschale aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz sowie eine geringere Sozialumlage des Kommunalen Sozialverbandes (KSV). Hinzu kommen weitere Minderaufwendungen aus Bereichen wie Hilfe zur Pflege oder der Eingliederungshilfe. Auch Änderungen in Haushaltsposten, wie Personal sowie Zinserträge und Finanzausgleichleistungen aus dem Bereich der Finanzverwaltung tragen zu einem positiveren Haushaltsergebnis bei.

Stimmt der neue Kreistag in seiner Sitzung am 12. September 2024 einer Aufhebung der Haushaltssperre zu, erfolgt die Deckung des noch verbliebenen Betrages in Höhe von 10,4 Mio. Euro aus den liquiden Mitteln des Vogtlandkreises. Diese weisen aktuell einen Bestand von ca. 101 Mio. Euro auf.

Landrat Thomas Hennig: „Die seit Mai bestehende Haushaltssperre hat in den letzten Wochen für allerhand Diskussionen gesorgt. Gemeinsam haben wir nach Lösungen gesucht und sie gefunden. Ich bin froh, dass die Voraussetzungen zur Aufhebung dieser Sperre nun gegeben sind und bedanke mich bei allen Geschäftsbereichen der Kreisverwaltung für die hervorragende Zusammenarbeit. Wenn der Kreistag nun den Weg frei macht, sind wir als Verwaltung wieder handlungsfähiger und können auch einem Teil der freiwilligen Leistungen nachkommen “. 

Deren Auszahlung ist während einer laufenden Haushaltssperre nicht möglich. Nach Aufhebung dieser Sperre sollen 50% der freiwilligen Leistungen abgerufen werden können.