Fahrerlaubnisbehörde erinnert an Führerscheinumtausch
Geburtsjahrgänge 1971 oder später sind aufgerufen
Die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises erinnert im Zuge der Umtauschaktion der „Altführerscheine“ erneut daran, dass nun die Geburtsjahrgänge 1971 oder später aufgerufen sind, ihren bisherigen Papierführerschein in eine gültige EU-Führerscheinkarte umzutauschen.
Die Frist zum Umtausch für diese Jahrgänge endet am 19.01.2025. Nach diesem Zeitpunkt dürfte niemand, der nach 1953 geboren wurde, Inhaber eines Papierführerscheins sein. Ansonsten liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, welche durch die zuständige Polizeibehörde bei Verkehrs- und Personenkontrollen geahndet werden kann.
Für den Umtausch der Führerscheine ist in der Regel keine persönliche Vorsprache erforderlich. Die notwendigen Anträge können über die Webseite des Vogtlandkreises im Bereich Fahrerlaubnisrecht/Umtausch angefordert und ausgefüllt werden.
Eine Terminvereinbarung zur Erledigung vor Ort kann online oder telefonisch an der Hotline 03741 300 2778 erfolgen.
Das ausgefüllte Formular wird bei Erledigung von zu Hause aus mit Kopien von Personaldokument und bisherigem Führerschein sowie einem biometrischen Passbild an das Landratsamt Vogtlandkreis, Sachgebiet Fahrerlaubnisrecht, Reichenbacher Str. 34, 08527 Plauen gesandt. Alternativ ist auch der Einwurf in die Hausbriefkästen des Landratsamtes an der Reichenbacher Str. 34 oder am Postplatz 5 möglich. Sollte der Altführerschein außerhalb des Vogtlandkreises erworben worden sein, muss vor Beantragung des Umtauschs bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift beantragt und diese an die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises gesendet werden, um den Besitzstand der Fahrerlaubnisklassen festzustellen. Nach Bearbeitung des Vorganges wird der neue Führerschein durch die Bundesdruckerei erstellt. Die Gebühren können nach Erhalt der entsprechenden Rechnung überwiesen werden. Bei Wahl der Versandart Direktversand wird das Dokument an die eingetragene Meldeadresse nach Hause versendet. Der neue Führerschein kann auch persönlich abgeholt werden. Dies ist nach Buchung eines Termins zu den geltenden Öffnungszeiten möglich.
Weitere Hinweise zum Führerscheinumtausch
Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 – 1970, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, haben ihre Fristen in den letzten Jahren bereits versäumt und sind weiterhin aufgerufen, das Dokument zeitnah in eine EU-Führerscheinkarte umzutauschen. Für Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge vor 1953 besteht derzeit noch kein Handlungsbedarf. In diesen Fällen muss der Umtausch erst bis zum 19.01.2033 erfolgen.
Der Umtausch der EU-Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, beginnt erst im Jahr 2026 und richtet sich nach dem Ausstellungsdatum. Über die Einzelheiten wird die Fahrerlaubnisbehörde des Vogtlandkreises zu gegebener Zeit informieren. Sämtliche Kartenführerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgegeben wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen erst nach Ablauf ihrer regulären Gültigkeit erneuert werden.