Geflügelpest: Schutzmaßregeln und Sperrbezirke entfallen
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27.09. wird aufgehoben
Im September dieses Jahres traten im Vogtlandkreis erste Fälle der Geflügelpest in einem Hausflügelbestand auf. Wie das zuständige Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt mitteilt, werden die in der Allgemeinverfügung vom 27.09.2024 festgelegten Schutzmaßregeln und Sperrbezirke nun aufgehoben.
So annulliert das Veterinäramt die Aufstallungspflicht in Teilen der Gemeinden Muldenhammer, Klingenthal, Schöneck, Grünbach, Werda, Neustadt, Bergen, Falkenstein, Ellefeld, Rodewisch und Auerbach. Das den Gemeinden zugehende Papier unterlegt die Maßnahmen wie folgt:
„Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27.09.2024 über Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) und zur Festlegung von Schutzzonen und Überwachungszonen gemäß Art. 60 - 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020/687 i.V.m. § 18 - 33 der GeflPestSchV wird aufgehoben.“
Die Allgemeinverfügung ist HIER zu finden.
Sie tritt am 30.10.2024 in Kraft.