Sächsisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Psychische Erkrankungen nehmen stetig zu.
Als psychische Erkrankung werden psychische Störungen, Persönlichkeitsstörungen und psychische Erkrankungen bezeichnet. Darunter fallen beispielsweise Abhängigkeitserkrankungen, Demenz und Schizophrenie, um nur eine kleine Auswahl zu nennen.
Betroffene und deren Angehörige leiden oftmals sehr unter den psychischen Erkrankungen. Wer erkrankt ist oder unter einer Sucht leidet, nimmt seine Umgebung teilweise nicht mehr richtig wahr.
Dies kann zur Gefährdungen sowohl des eigenen Lebens und der Gesundheit als auch der von Dritten Personen führen.
Akute Notfälle, in denen sich die Betroffenen selbst nicht mehr helfen können oder helfen lassen wollen, können zu Unterbringungen gegen den eigenen Willen in eine psychiatrische Klinik führen. Das Sächsische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz hat dafür verschiedene Werkzeuge an der Hand.
Eine zwangsweise Unterbringung in eine psychiatrische Klinik ist ein Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen. Diese Maßnahme darf niemals willkürlich erfolgen.
Um Betroffene in einer solchen Notlage helfen zu können oder auch die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Rettungsdienst, Polizei, Kliniken, Gerichten und Verwaltungsbehörden unabdingbar.
Sollten Sie selbst, ihre Angehörigen oder Bekannten in eine hilflose Lage geraten von der eine Eigen- und/oder Fremdgefährdung ausgeht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eingetreten ist, wenden Sie sich bitte an uns.
In Akutfällen rufen Sie bitte sofort die Polizei unter der 112 oder
- Polizeirevier Auerbach 03744 255 0
- Polizeirevier Plauen 03741 14 0
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis