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Änderungen zum Jahreswechsel 2025

Wohin mit dem Weihnachtsbaum?

Der Weihnachtsbaum kann an den ersten beiden Leerungsterminen für die Biotonne im Januar 2024 zur Abholung bereitgelegt werden. Diese Termine gelten auch, wenn ansonsten keine Biotonne genutzt wird. Die Weihnachtsbäume müssen ohne Behang bereitgelegt werden und dürfen nicht größer als 1,50 Meter sein. Größere Bäume müssen vor der Bereitstellung halbiert werden. Reisig und Äste werden nicht mitgenommen. Wenn die Abfallbehälter üblicherweise an einem Sammelplatz bereitgestellt werden, dann sind auch die Weihnachtsbäume an diesen Platz zu legen. Zusätzlich können Weihnachtsbäume bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres auch direkt an den kommunalen Wertstoffhöfen in Falkenstein, Oelsnitz, Plauen und Schneidenbach abgegeben werden.

Annahme von Alttextilien auf den Wertstoffhöfen

Ab Januar werden auf den vier kommunalen Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis (Plauen, Oelsnitz, Falkenstein, Schneidenbach) Alttextilien kostenlos angenommen. Diese Änderung ergibt sich aufgrund einer Änderung im Kreislaufwirtschaftsgesetz wonach der öffentlich-rechtliche Entsorger verpflichtet wird Alttextilien getrennt zu sammeln. Angenommen werden nur trockene, tragfähige Bekleidung, welche möglichst frei von Verschmutzungen ist.

Abzug der Elektroschrottcontainer

In den kommenden Wochen werden die verbleibenden Elektroschrottcontainer im Vogtlandkreis abgezogen. Der Grund hierfür ist, dass aufgrund fälschlicherweise eingeworfener Akkus, kein sicherer Transport des Elektroschrott mehr möglich ist. Elektroschrott kann weiterhin an den Wertstoffhöfen im Vogtlandkreis sowie bei mehreren Händlern kostenlos abgegeben werden.