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Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert

Lokal – neues Förderprogramm für Kulturakteure aufgelegt

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt die Kulturstiftung des Bundes gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung/bpd und der European Cultural Foundation Kulturakteure in mittleren und kleineren Städten und Gemeinden.

Ziel der Förderung ist, dass sich die geförderten Kultureinrichtungen und -vereine vor Ort lokale Partner suchen, mit ihnen sowie Künstlerinnen und Künstlern und den Menschen im Ort künstlerische Projekte entwickeln, gesellschaftliche Themen debattieren und ein soziales Miteinander organisieren.

Antragsberechtigt sind Kulturakteure mit oder ohne eigenem Haus – etwa Kulturvereine, soziokulturelle Zentren und Initiativen, Theater oder Museen – in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen und partizipative künstlerische Projekte initiieren wollen.

Die geförderten Akteurinnen erhalten über den Zeitraum von vier Jahren bis zu 240.000 Euro für den Ausbau lokaler Partnerschaften – beispielsweise mit mittelständischen Unternehmen, Sportvereinen oder Pflegeheimen – und für die gemeinsame Entwicklung künstlerischer Projekte. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung.

Die Antragstellung und weitere Informationen finden Sie HIER. Anträge können ausschließlich online bis zum 14. Februar 2025 gestellt werden. Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury voraussichtlich im Sommer 2025.

23.01.2025