Neue Bioabfall-Regelungen ab 01. Mai
Für Haushalte im Vogtlandkreis ändert sich wenig
Ab dem 01. Mai treten deutschlandweit neue Regelungen für die Entsorgung von Bioabfällen in Kraft. Mit der von Bund and Ländern beschlossenen Änderung der Bioabfallordnung (BioAbfV) dürfen in Bioabfällen in der Masse nicht über 3 Prozent Fremdstoffe enthalten sein (beispielsweise Kunststoffe, Steine, Glas, Keramik und Metalle). Bei Kunststoffen gilt ein Grenzwert von 1 Prozent. Diese Maßnahme soll die Qualität des daraus entstehenden Komposts verbessern und die Umweltbelastung durch Plastik reduzieren.
Im Vogtlandkreis sind viele dieser Maßnahmen bereits Bestandteil der Abfallwirtschaftssatzung. Mit Einführung der Biotonnen im Jahr 2019 wurden frühzeitig begleitende Kontrollen eingeführt. Seither gelten klare Anforderungen an die Befüllung von Biotonnen. So sind Bioabfälle lose in die Behälter einzubringen. Zudem ist die Verwendung von Kunststofftüten und als kompostierbar deklarierten Kunststofftüten in Bioabfällen im Vogtlandkreis untersagt. Falsch befüllte Abfallbehälter werden nicht entleert und müssen durch die Nutzer nachsortiert werden. Der gesammelte Bioabfall wird zu einer Kompostieranlage transportiert – Fremdstoffe würden dort den Verwertungsprozess stören.
„Unsere Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass frühzeitige Information und regelmäßige Kontrollen wichtige Bausteine für eine saubere Biotonne sind. Der Vogtlandkreis hat sich hier frühzeitig auf den Weg gemacht, um die bundesweiten Ziele der Kreislaufwirtschaft zu erfüllen“, so Andreas Schautschick, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft.
Auch unter Maßgabe der neuen Regelungen werden die Biotonnen bei den Leerungen durch die Müllwerker des kreiseigenen Entsorgers stichprobenartig kontrolliert. „Bei Auffälligkeiten können diese Stichproben erhöht werden. Wird festgestellt, dass sich Fremdstoffe in der Biotonne befinden, kann die Tonne durch uns dann nicht entsorgt werden und wird mit einem entsprechenden Anhänger versehen. Der Vorgang wird anschließend dem Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises gemeldet.“, so Torsten Leucht, Geschäftsführer der Kreisentsorgung GmbH Vogtland.
Die Entscheidung, ob bezüglich wiederholter Verstöße ein Bußgeld fällig wird, obliegt dem Amt für Abfallwirtschaft.
Zu den Bioabfällen zählen im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung des Vogtlandkreises organische Abfälle, wie rohe- und gekochte Nahrungs- und Küchenabfälle sowie bspw. Grünabfälle, Blumen oder Strauchschnitt. Weitere Informationen finden Sie hier.