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Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Vereine, Kommunen und freie Träger der Kultur durch den Vogtlandkreis

Kurzübersicht

Der Vogtlandkreis unterstützt Projekte der Kultur, die regionale und überregionale Bedeutung haben, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform.

Förderzweck

Kultur

Zuständige Stelle

Stabsstelle Kultur

Antragsfristen

Zeitraum der Antragsstellung ist jeweils der 30. September des laufenden Jahres bis 31. März des Folgejahres

Zuwendungszweck

Unterstützung von Projekten der Kultur, die regional und überregionale Bedeutung haben, unabhängig von ihrer Trägerschaft oder Rechtsform

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Institutionen, Verbände, kreisansässige Interessengemeinschaften und Künstler, gemeinnützige Vereine, Kommunen, Kirchgemeinden für die Gebiete der Musik, Theater, Literatur, Bildende Kunst, nichtstaatliche Museen und SoziokulturZuwendungsvoraussetzung

Zuwendungsvoraussetzung

1. Zuwendungsempfänger hat seinen Sitz im Vogtlandkreis  bzw. es findet die Maßnahme im Vogtlandkreis statt
2. auf besonderen Antrag kann eine Förderung auch erfolgen, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, die Kulturlandschaft des Vogtlandes außerhalb des Landkreises zu repräsentieren
3. Zuwendung dürfen nur für solche Veranstaltungen oder Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben
4. Der vorfristige und förderungschädliche Beginn der Maßnahme kann durch die Stabsstelle Kultur genehmigt werden, ohne dass sich ein Rechtsanspruch auf Förderung daraus herleiten lässt

Finanzierungsarten

Projektförderung

Finanzierungsform

Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung

Ansprechpartner im Fachamt

  1. Frau Silke Fischer

    Stabsstelle Kultur
    Geschäftsbereich Landrat|Büro Landrat|Stabsstelle Kultur
    Leiterin Stabsstelle Kultur

    Postplatz 5

    08523 Plauen