Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Vereine, Kommunen und freie Träger der Kultur durch den Vogtlandkreis
Kurzübersicht
Der Vogtlandkreis unterstützt Projekte der Kultur, die regionale und überregionale Bedeutung haben, unabhängig von ihrer Trägerschaft und Rechtsform.
Förderzweck
Kultur
Zuständige Stelle
Stabsstelle Kultur
Antragsfristen
Zeitraum der Antragsstellung ist jeweils der 30. September des laufenden Jahres bis 31. März des Folgejahres
Zuwendungszweck
Unterstützung von Projekten der Kultur, die regional und überregionale Bedeutung haben, unabhängig von ihrer Trägerschaft oder Rechtsform
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Institutionen, Verbände, kreisansässige Interessengemeinschaften und Künstler, gemeinnützige Vereine, Kommunen, Kirchgemeinden für die Gebiete der Musik, Theater, Literatur, Bildende Kunst, nichtstaatliche Museen und SoziokulturZuwendungsvoraussetzung
Zuwendungsvoraussetzung
1. Zuwendungsempfänger hat seinen Sitz im Vogtlandkreis bzw. es findet die Maßnahme im Vogtlandkreis statt
2. auf besonderen Antrag kann eine Förderung auch erfolgen, wenn das Vorhaben dazu beiträgt, die Kulturlandschaft des Vogtlandes außerhalb des Landkreises zu repräsentieren
3. Zuwendung dürfen nur für solche Veranstaltungen oder Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben
4. Der vorfristige und förderungschädliche Beginn der Maßnahme kann durch die Stabsstelle Kultur genehmigt werden, ohne dass sich ein Rechtsanspruch auf Förderung daraus herleiten lässt
Finanzierungsarten
Projektförderung
Finanzierungsform
Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung