Fördermittelfinder - seniorenpolitsche Arbeit - Förderrichtlinie SächsKomPauschVO
Kurzübersicht
Förderung seniorenpolitischer Arbeit entsprechend der festgelegten Fachempfehlungen
Förderzweck
seniorenpolitische Arbeit
Zuständige Stelle
Seniorenbeauftragte
Antragsfristen
vor Beginn der Maßnahme
Zuwendungszweck
Gefördert werden
1. seniorenpolitische kommunale Beratungsstellen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
2. Maßnahmen der kommunalen Seniorenbeauftragten und der Seniorenbeiräte, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen,
4. generationenübergreifende Maßnahmen mit älteren Menschen,
5. Maßnahmen für seniorengerechte Quartiersentwicklung sowie
6. die Erstellung und Evaluierung kommunaler Fachpläne für ältere Menschen.
Zuwendungsempfänger
Verein, Kollegs, gemeinnützige Träger, Verbände u.a.
Zuwendungsvoraussetzung
keine
Finanzierungsarten
Zuwendung
Finanzierungsform
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