Inhalt

Fördermittelfinder - seniorenpolitsche Arbeit - Förderrichtlinie SächsKomPauschVO

Kurzübersicht

Förderung seniorenpolitischer Arbeit entsprechend der festgelegten Fachempfehlungen

Förderzweck

seniorenpolitische Arbeit

Zuständige Stelle

Seniorenbeauftragte

Antragsfristen

vor Beginn der Maßnahme

Zuwendungszweck

Gefördert werden
1. seniorenpolitische kommunale Beratungsstellen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
2. Maßnahmen der kommunalen Seniorenbeauftragten und der Seniorenbeiräte, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben,
3. Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen,
4. generationenübergreifende Maßnahmen mit älteren Menschen,
5. Maßnahmen für seniorengerechte Quartiersentwicklung sowie
6. die Erstellung und Evaluierung kommunaler Fachpläne für ältere Menschen.

Zuwendungsempfänger

Verein, Kollegs, gemeinnützige Träger, Verbände u.a.

Zuwendungsvoraussetzung

keine

Finanzierungsarten

Zuwendung

Finanzierungsform

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Ansprechpartner im Fachamt

  1. Seniorenbeauftragte/Beauftragte für Menschen mit Behinderung

    Landrat

    Postplatz 5
    08523 Plauen