Inhalt

Fördermittelfinder - Förderung Teilhabe Menschen mit Behinderung - Förderrichtlinie SächsKomPauschVO

Kurzübersicht

Förderung Teilhabe Menschen mit Behinderung entsprechend der festgelegten Fachempfehlungen

Förderzweck

Teilhabe Menschen mit Behinderung

Zuständige Stelle

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Antragsfristen

vor Beginn der Maßnahme

Zuwendungszweck

Gefördert werden
1. Maßnahmen der kommunalen Beauftragten und der kommunalen Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben
2. die Erstellung und Evaluierung kommunaler Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
3. Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf kommunaler oder örtlicher Ebene
4. Maßnahmen zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens und
5. kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Mobilität von Menschen mit Behinderung.

Zuwendungsempfänger

Vereine, gemeinnützige Träger, Verbände

Zuwendungsvoraussetzung

Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen 
Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung

Finanzierungsarten

Zuwendung

Finanzierungsform

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Ansprechpartner im Fachamt

  1. Seniorenbeauftragte/Beauftragte für Menschen mit Behinderung

    Landrat

    Postplatz 5
    08523 Plauen