Fördermittelfinder - Förderung Teilhabe Menschen mit Behinderung - Förderrichtlinie SächsKomPauschVO
Kurzübersicht
Förderung Teilhabe Menschen mit Behinderung entsprechend der festgelegten Fachempfehlungen
Förderzweck
Teilhabe Menschen mit Behinderung
Zuständige Stelle
Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Antragsfristen
vor Beginn der Maßnahme
Zuwendungszweck
Gefördert werden
1. Maßnahmen der kommunalen Beauftragten und der kommunalen Beiräte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, mit Ausnahme von deren laufenden Personal- und Sachausgaben
2. die Erstellung und Evaluierung kommunaler Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention,
3. Maßnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf kommunaler oder örtlicher Ebene
4. Maßnahmen zur Verbesserung des inklusiven Gemeinwesens und
5. kommunale Maßnahmen zur Steigerung der Mobilität von Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsempfänger
Vereine, gemeinnützige Träger, Verbände
Zuwendungsvoraussetzung
Gewährleistung einer gleichberechtigten Teilhabe und Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung durch die zu fördernden Maßnahmen im Sinne der Zweckbestimmung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 des Sächsischen Inklusionsgesetzes vom 2. Juli 2019 Menschen mit Behinderungen
Einbezug der Behindertenbeauftragen und -beiräte unter Berücksichtigung der Zweckbindung
Finanzierungsarten
Zuwendung
Finanzierungsform
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