Fördermittelfinder - Richtlinie "Gewährung von finanziellen Zuwendungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe im Vogtlandkreis in Verbindung mit der SächsKomPauschVO"
Kurzübersicht
pauschalierter Zuschuss Freistaat Sachsen
Die Zuwendung des Freistaates Sachsens wird im Rahmen von Steuermitteln auf der Grundlage des
von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Förderzweck
Selbsthilfegruppenförderung
Zuständige Stelle
Gesundheitamt
Antragsfristen
Antrag: bis zum 31.10. für das Folgejahr
Verwendungsnachweis: bis zum 31.03. des Folgejahres
Zuwendungszweck
Die Mittel sind zweckgebunden entsprechend der im Bescheid ausgewiesenen Gesamtfinanzierung und den beigefügten Anlagen für die Finanzierung von Sach- und Honorarkosten zu verwenden. Die Hilfe zur Selbsthilfe ist ein fester Bestandteil des niedrigschwelligen Angebotes für Betroffene und Angehörige in unterschiedlichsten Problemlagen. Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung ehrenamtlich arbeitender Selbsthilfegruppen von Betroffenen sowie von Angehörigen in den Bereichen gesundheitliche und soziale Selbsthilfe.
Zuwendungsempfänger
regionale Selbsthilfegruppen
Zuwendungsvoraussetzung
Als Selbsthilfegruppen gelten Zusammenschlüsse von mindestens sechs Betroffenen oder deren Angehörigen, die regelmäßig zur Bearbeitung und Bewältigung einer allen Gruppenmitgliedern gemeinsamen persönlichen oder sozialen Problemlage zusammenkommen.
Finanzierungsarten
Anteilsfinanzierung
Finanzierungsform
in Form von Bescheiden
(Zuschüsse bedingt rückzahlbar)