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Fördermittelfinder - Richtlinie "Gewährung von finanziellen Zuwendungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe im Vogtlandkreis in Verbindung mit der SächsKomPauschVO"

Kurzübersicht

Gefördert werden der Aufbau und der Erhalt wirtschaftlicher und modernen fachlichen Standards genügender Suchtberatungs- und Behandlungsstellen mit niedrigschwelligen Kontaktangeboten für Suchtkranke und Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen mit teilstationären tagesstrukturierenden Hilfsangeboten.

Förderzweck

Zuwendung für soziale Zwecke

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Antragsfristen

vertraglich festgelegt: Beantragung in Zweijahreszeiträumen spätestens zum 31.03 vor Ablauf eines Zweijahreszeitraumes

Zuwendungszweck

Die Mittel sind zweckgebunden  entsprechend der Festlegungen in öffentlich rechtlichen Versorgungsverträgen als übertragene Pflichtaufgabe zu verwenden (Personal - und Sachkosten)

Zuwendungsempfänger

Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossenen gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige rechtsfähige gemeinnützige und freie Träger

Zuwendungsvoraussetzung

Nachweis der Antragsteller zu fachlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen; aktuelle Konzeption der Maßnahme, die Auskunft gibt über die Zielgruppe, Leistungsinhalte, Methoden, konkret erreichbare Wirkungen und Qualitätsstandards; es bedarf einer fachlichen Prüfung und Zustimmung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Vogtlandkreises

Finanzierungsarten

Budget im Rahmen von Versorgungsverträgen

Finanzierungsform

Öffentlich rechtliche Versorgungsverträge (Zuschüsse bedingt rückzahlbar)

Ansprechpartner im Fachamt

  1. Frau Kathrin Eilenberger

    Gesundheitsamt
    Beigeordneter/Geschäftsbereich I|Gesundheitsamt
    Sachbearbeiterin Fördermittel/Selbsthilfekontaktstelle

    Postplatz 5

    08523 Plauen