Fördermittelfinder - Richtlinie "Gewährung von finanziellen Zuwendungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe im Vogtlandkreis in Verbindung mit der SächsKomPauschVO"
Kurzübersicht
Gefördert werden der Aufbau und der Erhalt wirtschaftlicher und modernen fachlichen Standards genügender Suchtberatungs- und Behandlungsstellen mit niedrigschwelligen Kontaktangeboten für Suchtkranke und Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen mit teilstationären tagesstrukturierenden Hilfsangeboten.
Förderzweck
Zuwendung für soziale Zwecke
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Antragsfristen
vertraglich festgelegt: Beantragung in Zweijahreszeiträumen spätestens zum 31.03 vor Ablauf eines Zweijahreszeitraumes
Zuwendungszweck
Die Mittel sind zweckgebunden entsprechend der Festlegungen in öffentlich rechtlichen Versorgungsverträgen als übertragene Pflichtaufgabe zu verwenden (Personal - und Sachkosten)
Zuwendungsempfänger
Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossenen gemeinnützige Organisationen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und sonstige rechtsfähige gemeinnützige und freie Träger
Zuwendungsvoraussetzung
Nachweis der Antragsteller zu fachlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahmen; aktuelle Konzeption der Maßnahme, die Auskunft gibt über die Zielgruppe, Leistungsinhalte, Methoden, konkret erreichbare Wirkungen und Qualitätsstandards; es bedarf einer fachlichen Prüfung und Zustimmung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Vogtlandkreises
Finanzierungsarten
Budget im Rahmen von Versorgungsverträgen
Finanzierungsform
Öffentlich rechtliche Versorgungsverträge (Zuschüsse bedingt rückzahlbar)