Fördermittelfinder - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen
Kurzübersicht
Förderrichtlinie Investitionen
Förderzweck
Förderung von Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen
Zuständige Stelle
Sachgebiet Haushalt/Controlling/Förderung sowie Jugendhilfeplanung (Jugendamt)
Antragsfristen
30.11. für das Folgejahr an Antragsstelle Kommunaler Sozialverband Sachsen und an Landratsamt Vogtlandkreis
Zuwendungszweck
Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen der Jugendhilfe
Zuwendungsempfänger
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und kreisangehörige Städte und Gemeinden
Zuwendungsvoraussetzung
siehe Föderrichtlinie Punkt 4
Finanzierungsarten
Anteilsfinanzierung
Finanzierungsform
Projektförderung