Fördermittelfinder - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen
Kurzübersicht
Förderrichtlinie Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen
Förderzweck
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots und des gleichmäßigen Ausbaus sowie Verstetigung der Angebote im Bereich des Präventiven Kinderschutzes und der Frühen Hilfen im Freistaat Sachsen
Zuständige Stelle
Sachgebiet Haushalt/Controlling/Förderung sowie Sachgebiet Adoption, Pflegekinderdienst, präventiver Kinderschutz (Jugendamt)
Antragsfristen
31.08. für das Folgejahr
Zuwendungszweck
Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen
Zuwendungsempfänger
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe als Letztempfänger
Zuwendungsvoraussetzung
siehe Förderrichtlinie Punkt 4
Finanzierungsarten
Anteilsfinanzierung
Finanzierungsform
Projektförderung