Fördermittelfinder - Richtlinie Feuerwehrförderung
Kurzübersicht
Zuwendung zur Förderung der Kinder-, der Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie der Jugendfeuerwehr
Förderzweck
Ordnung und Sicherheit
Zuständige Stelle
Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Antragsfristen
31. März des laufenden Jahres
Zuwendungszweck
Kinder und Jugendliche welche Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr im Freistaat Sachsen sind
Zuwendungsempfänger
Gemeinden / Städte
Zuwendungsvoraussetzung
Für die Beantragung ist die Anzahl der Angehörigen der Kinder- und Jugendfeuerwehren und der Jugendfeuerwehren zum Stichtag 31. Dezember des vorhergehenden Jahres aus der Jahreserhebung der Gemeinde/Stadt maßgebend.
Finanzierungsarten
projektgebundene Festbetragfinanzierung
Finanzierungsform
Zuschuss