Fördermittelfinder - Richtlinie Feuerwehrförderung
Kurzübersicht
Zuwendung zu notwendingen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der dem Zuwendungsempfänger auf dem gebiet des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfe und der Integrieten Regionalleiststellen obliegenden Aufgaben
Förderzweck
Ordnung und Sicherheit
Zuständige Stelle
Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Antragsfristen
15. November des Vorjahres
Zuwendungszweck
- Neubau, An- und Umbau von Gerätehäusern
- Anschaffung von neu oder gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen
- Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie persönlicher Schutzkleidung für Angehöriger der Feuerwehr
- Beschaffung und Einbau von Funk- und Alamierungseinrichtungen, sowie entsprechender Hard- und Software
- Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrtechnischen Zentren
- Neuerrichtung bzw. Herstellung der DIN-Konformität von künstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen
- Kommunale Modellprojekte im Brandschutz zur Verbesserung der Tageseinsatztbereitschaft von Freiwilligen Feuerwehren
Zuwendungsempfänger
Gemeinden / Städte
Zuwendungsvoraussetzung
siehe Förderrichtlinie
Finanzierungsarten
Eigenmittel müssen mindestens 25 % betragen der Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen
- Höhe bemisst sich nach Anlage 1 der Richtlinie
Finanzierungsform
projektgebundene Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung