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Fördermittelfinder - Richtlinie Feuerwehrförderung

Kurzübersicht

Zuwendung  zu notwendingen Beschaffungen und Baumaßnahmen zur Erfüllung der dem Zuwendungsempfänger auf dem gebiet des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfe und der Integrieten Regionalleiststellen obliegenden Aufgaben

Förderzweck

Ordnung und Sicherheit

Zuständige Stelle

Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz

Antragsfristen

15. November des Vorjahres

Zuwendungszweck

- Neubau, An- und Umbau von Gerätehäusern
- Anschaffung von neu oder gebrauchten Feuerwehrfahrzeugen
- Beschaffung von Dienst- und Schutzkleidung sowie persönlicher Schutzkleidung für Angehöriger der Feuerwehr
- Beschaffung und Einbau von Funk- und Alamierungseinrichtungen, sowie entsprechender Hard- und Software
- Errichtung und Einrichtung von Feuerwehrtechnischen Zentren
- Neuerrichtung bzw. Herstellung der DIN-Konformität von künstlich angelegten Löschwasserentnahmestellen
- Kommunale Modellprojekte im Brandschutz zur Verbesserung der Tageseinsatztbereitschaft von Freiwilligen Feuerwehren

Zuwendungsempfänger

Gemeinden / Städte

Zuwendungsvoraussetzung

siehe Förderrichtlinie

Finanzierungsarten

Eigenmittel müssen mindestens 25 % betragen der Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen
- Höhe bemisst sich nach Anlage 1 der Richtlinie

Finanzierungsform

projektgebundene Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung

Ansprechpartner im Fachamt

  1. Frau Nicole Nahrendorf

    Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
    Geschäftsbereich Landrat|Büro Landrat|Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
    Sachbearbeiter Brandschutz

    Postplatz 5

    08523 Plauen