Fördermittelfinder - Richtlinie des Sächsichen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz
Kurzübersicht
Zuwendung soll den mitwirkenden Leistungserbringern und privaten Hilfsorganisationen sowie Trägern von Katastrophenschutzeinheiten, die durch die Mitwirkung entstehenden Aufwendungen verringert und der Katastrophenschutz als wesdentlicher Bestandteil der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr gestärkt werden.
Förderzweck
Ordnung und Sicherheit
Zuständige Stelle
Stabsstelle Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Antragsfristen
30. November des Vorjahres
Zuwendungszweck
- Unterbringen und Unterhaltung der in Anlage 1 aufgeführten Ausstattung, einschließlich gesetzlich vorgeschriebener Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Verbrauchsmaterialen, Bewegungsfahrten, Versicherungsleistungen
- Aufwendungen zur Übernahme der Trägerschaft, einschlisslich Ausgaben der Helfewerbung und Helferausbildung sowie eine Pauschale zur Unterbringung
- Beschaffung von Ausstattung
- Projektbezogene Maßnahmen der Nachwuchsarbeit
- Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. CE für eherenamtliche Helfer
- Errichtung und Einrichtung von Gebäuden zur Unterbringung von Katatstrophenschutzeinheiten der privaten Hilfsorganisation sowie der Um- und Anbau und der technischen Ertüchtigung
Zuwendungsempfänger
Gemeinden/ Städte
- Träger der Katastrophenschutzeinheiten
- Träger der Katastrophenschutzeinsatzzüge
- Träger der Medizinischen Task Force (Logistig und Transport)
- Rettungszweckverband
Zuwendungsvoraussetzung
- Vorliegen einer Überlassungsvereinbarung
- bei Ausrüstungsgegenständen nur die vom SMI aufgeführten bekannten Liste
Finanzierungsarten
projektgebundene Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung
Finanzierungsform
Zuschuss