Fördermittelfinder - Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS
Kurzübersicht
Der Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS unterstützt grenzüberschreitende Begegnungsprojekte, sogenannte People-to-people-Projekte, die von einem deutschen und einem tschechischen Projektpartner gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, das gegenseitige Vertrauen zu stärken, die Zusammenarbeit in der Grenzregion zu fördern und die Menschen beider Länder zusammenzubringen.
Der EUREGIO EGRENSIS Kleinprojektfonds wird im Rahmen des EU-Programms für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Interreg Sachsen- Tschechien gefördert.
www.euregioegrensis.de/F%C3%96RDERUNG/Kleinprojektefonds
Förderzweck
Die EU fördert mit den Kleinprojektefonds deutsch-tschechische Begegnungsprojekte wie kulturelle Veranstaltungen, Workshops, Ausstellungen, Märkte, Jugendaustausche oder sportliche Aktivitäten. Sie sollen den Zusammenhalt stärken und die Entwicklung des gemeinsamen Grenzraumes fördern.
Zuständige Stelle
EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e.V., Weststraße 13, 08523 Plauen
Antragsfristen
Das einreichen von Anträgen ist laufend online möglich.
Die Stichtage für die Sitzungen des Bewilligungsausschusses finden Sie unter:
www.euregioegrensis.de/F%C3%96RDERUNG/Kleinprojektefonds
Wir empfehlen, Projektanträge rechtzeitig vor dem geplanten Veranstaltungstermin einzureichen.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Zuwendungszweck
Die Förderung dient der Umsetzung von grenzüberschreitenden Kleinprojekten, die zur Vertiefung der Beziehungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Kommunen und Institutionen im sächsisch-böhmischen Grenzraum beitragen.
Zuwendungsempfänger
Begünstigte auf der deutschen Seite:
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. e. V., Stiftungen, GmbH usw.)
- Kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
- Sozialpartnerorganisationen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und finanzielle Haftung zu übernehmen
- Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)
Zuwendungsvoraussetzung
- Das Projekt wird gemeinsam von einem deutschen und einem tschechischen Partner geplant und umgesetzt.
- Es trägt erkennbar zur Förderung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Bürgerinnen und Bürgern bei.
- Die Projektaktivitäten müssen im gemeinsamen Fördergebiet (Sachsen – Karlovarský kraj) umgesetzt oder wirksam werden.
- Das Projekt entspricht den Zielen des Kooperationsprogramms Interreg Sachsen–Tschechien 2021–2027.
- Eine Kofinanzierung (Eigen- oder Drittmittel) ist erforderlich.
- Der Projektbeginn ist erst nach Bewilligung zulässig.
Weitere Bedingungen finden Sie auf unserer Website. www.euregioegrensis.de/F%C3%96RDERUNG/Kleinprojektefonds
Finanzierungsarten
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten (bei Erstbeantragung).
Gefördert werden Projekte mit Gesamtkosten zwischen 1.000 EUR und 30.000 EUR.
Bei einer wiederholten Antragstellung verringert sich der Fördersatz um mindestens 10 %.
Begegnungsprojekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl werden über Standardeinheitskosten finanziert. Die aktuellen, jährlich angepassten Sätze finden Sie auf unserer Website. www.euregioegrensis.de/F%C3%96RDERUNG/Kleinprojektefonds
Bei öffentlichen Veranstaltungen ohne feste Teilnehmerzahl erfolgt die Förderung über einen Budgetplan.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.
Finanzierungsform
Projektförderung (Anteilsfinanzierung)
Ansprechpartner
EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e.V.
Weststraße 13, 08523 Plauen
Ing. Miroslava Dzianová
Managerin Kleinprojektefonds
Telefon:+49 (0)3741 180 8759
E-Mail: miroslava.dzianova@euregioegrensis.de