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Trichinenuntersuchung Schwarzwild

Bis zum 31. Dezember 2026 übernimmt das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weiterhin die Kosten der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild.

Jagdausübungsberechtigte werden bei der Abgabe der Trichinenproben weiterhin nicht finanziell belastet.

Mit der Neufassung und Verlängerung der Verwaltungsvorschrift "Trichinenerstattung Schwarzwild" vom 14. Oktober 2025 erfolgt abermals die Kostenübernahme der Verwaltungsgebühr für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild bis zum 31. Dezember 2026 durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift enthält jedoch die Einschränkung, dass sich die Gebührenübernahme nur auf die Untersuchung für Schwarzwild erstreckt, welches in Sachsen erlegt wurde und für das eine Probenahme zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest  (ASP) im ASP-Modul der IT-Anwendung „Sächsisches Wildmonitoring (SWM)“ dokumentiert ist.

Da die LÜVÄ dazu verpflichtet sind, das SWM zu nutzen, stellt die Vorgabe der Verwaltungsvorschrift keinen Mehraufwand dar. Sie soll lediglich sicherstellen, dass die erlegten Wildschweine, für die der Freistaat die Gebühr für die Trichinenuntersuchung übernimmt, auch im SWM erfasst sind.